Inoks • Barke & Reimer Assekuranz GmbH Versicherungsmakler

Wohngebäude

Wohngebäude-Versicherung

Für die Absicherung Ihres Wohnhauses und dazugehöriger Nebengebäude


Versicherte Sachen:

Wohngebäude in Deutschland, die ständig bewohnt werden (inklusive Garagen und Nebengebäude). Zusammen mit dem ständig bewohnten Gebäude können zu identischen Konditionen eigengenutzte Ferien- und Wochenendhäuser versichert werden. Die zu versichernden Gebäude müssen zu mindestens 50 % Wohnzwecken diesen. Die Beiträge und Deckungsmöglichkeiten unterscheiden sich auch nach der Bauart der Gebäude. Die Konditionen hierfür und auch für andere Gebäude wollen Sie bitte erfragen.

Zu dem Wohngebäude gehören auch:
Gebäudebestandteile,, Fundamente, Grund- und Kellermauern, Zubehör (einschließlich Fußbodenheizungen, Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen, Photovoltaikanlagen auf dem Dach), Garagen und ins Erdreich eingelassene Schwimmbäder, Garten-, Geräte- und 
Gewächshäuser, weiteres Zubehör (Carports, Zisternen, Öl- und Gastanks).


Versicherte Gefahren:

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel

Um Details zu den versicherten Gefahren sowie Näheres zur Mitversicherung von Elementarschäden und Erweiterungen des Versicherungsschutzes angezeigt zu bekommen, klicken Sie bitte auf die nachstehenden Schalter.

Beitragssätze:

Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel (bei harter Dachung)                         0,66 ‰*
Leitungswasser, Sturm/Hagel (bei harter Dachung)                                    0,36 ‰*

Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel (bei weicher Dachung)                      1,10 ‰*


*Die Beitragssätze gelten ausschließlich für ständig bewohnte, massive Gebäude (Stein, Beton u.ä.), die 
  mindestens zu 50% Wohnzwecken dienen.

 

Berechnung des Jahresbeitrags:
 
Die Berechnung des Jahresbeitrags ist bei der Wohngebäude-Versicherung etwas kompliziert. Das liegt daran, daß der für die Versicherung maßgebliche Wert des Hauses in Preisen des Jahres 1914 (in Goldmark, abgekürzt MK) ausgedrückt wird.
Der Beitrag wird ebenfalls mit dem sogenannten Wert 1914 ermittelt und dann mit dem Neuwertfaktor für das jeweilige Jahr hochgerechnet.
Der aktuelle Wert des Gebäudes ergibt sich aus dem Wert 1914 multipliziert mit dem sog. Baupreisindex. Für den Beitrag ist der aktuelle Wert jedoch nicht entscheidend, sondern nur für den Schadenfall. 

Wenn Sie Ihr Haus neugebaut haben, können Sie den Gesamtwert  (Summe aller Rechnungen für die Bausausführung) durch den Baupreisindex dividieren und erhalten so den Wert 1914. Wenn Sie ein Haus erworben haben und nicht sicher sind, ob die Versicherungssumme stimmt, kann es sinnvoll sein, einmalig die Kosten für einen Bausachverständigen zu investieren. Denn nur so erhalten Sie einen korrekt ermittelten Wert und haben keine finanziellen Nachteile durch eine Unterversicherung.


Nachstehend finden Sie eine Beispielberechnung für ein Einfamilienhaus mit den aktuellen Kennzahlen:

Wert 1914 (in Goldmark): MK 20.000
Baupreisindex für 2018:          13,967 (Neubauwert in 2018 = EUR 279.340,00)
Neuwertfaktor für 2018:          18,1


Wert 1914 x Beitragssatz = Beitrag 1914

20.000 x 0,66 ‰ = MK 13,20

Beitrag 1914 x Neuwertfaktor = Beitrag 2018 ohne Versicherungsteuer

  13,20 x 18,1        = EUR 238,92

zzgl. 16,34%  Versicherungsteuer = EUR 277,96 Jahresbeitrag
Vertragsgrundlage:
 

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Sachversicherung, Besondere Vertragsbedingungen zur Wohngebäude-Versicherung sowie Besondere Vereinbarungen und Klauseln.

Dieses Angebot gilt ausschließlich für Versicherungsgrundstücke in der Bundesrepublik Deutschland.
Share by: