Inoks • Barke & Reimer Assekuranz GmbH Versicherungsmakler

PV-Anlagen

Versicherungen für Photovoltaikanlagen

Für die Absicherung der Anlage, des Betreibens und Einspeisens sowie der Vergütung


Allgemein

Photovoltaikanlagen können oft bis zu einer bestimmten Größe in die Wohngebäude-Versicherung eingeschlossen werden. Damit sind aber nur die Module auf dem Dach und nicht die gesamte Elektronik versichert. Außerdem besteht für einige Schadenereignisse gar kein Versicherungsschutz.
Als Besitzer einer Photovoltaikanlage sollten Sie daher besser einen vollwertigen Versicherungsschutz erwerben.

In der Regel besteht eine Photovoltaikanlagen-Versicherung aus drei Bausteinen:
 
Sachversicherung

Vollkaskoschutz gegen nahezu alle Gefahren -neben Feuer, Sturm und Hagel sind auch Bedienfehler und Risiken wie Kurzschluß mitversichert

Ertragsausfall-Versicherung
          
Ertragsausfall, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden an der Anlage eintritt und die Erträge nicht erzielt  werden können. Die Entschädigung erfolgt je nach Wahl in Höhe von EUR 2,00 bzw. EUR 2,50 je kWp je Tag bei einer Haftzeit zwischen drei bis sechs Monaten (auch diese Haftzeit ist verlängerbar). Als Ertragsausfall gelten die fortlaufenden Kosten und der Gewinn. Bei Totalschäden durch Feuer und Sturm 
gilt die Haftzeit überwiegend auf 12 Monate erweitert. Als Selbstbehalt gelten 1 Tag oder 2 Tage.

Betreiberhaftpflicht-Versicherung

Die Haftpflicht-Versicherung für die Betreiber einer Photovoltaik- oder Solaranlage deckt Ansprüche Dritter aufgrund einer gesetzlichen Haftung ab. Hierzu gehören auch Regreßansprüche der Elektrizitätsunternehmen, aber nicht der Endverbraucher. Die Versicherungssummen können zwischen EUR 1 bis 15 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie für Umweltschäden 
gewählt werden. Eingeschlossen sind auch das Bauherrenrisiko mit Installationsbeginn sowie Allmählichkeitsschäden. 
 
Das Betreiberhaftpflicht-Risiko ist im Rahmen unserer Privathaftpflicht-Versicherung für Anlagen bis 10 kWp beitragsfrei enthalten. Für leistungsfähigere Anlagen muß eine eigenständige Betreiberhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.

Da die Installation der Anlagen üblicherweise durch Fachunternehmen erfolgt, ist der Abschluß einer Montage-Versicherung nicht unbedingt notwendig, da entweder der Fachbetrieb selbst eine solche Versicherung abgeschlossen hat oder aber für durch ihn verursachte Schäden eintritt. Knifflig kann es dann werden, wenn nicht feststellbar ist, wer einen Schaden verursacht hat oder der Fachbetrieb nicht zahlungsfähig ist. Die Montage-Versicherung deckt im Großen und Ganzen dieselben Gefahren ab, wie die Sachversicherung der Anlage, allerdings nur für den Zeitraum von der Anlieferung auf dem Versicherungsgrundstück bis zur Inbetriebnahme der Anlage. 


Bitte beachten Sie, daß die Versicherer unterstellen, daß die Herstellervorschriften sowohl bei der Montage und Installation, als auch bei der Wartung der Anlage eingehalten werden. Dieses gilt insbesondere für die Absicherung der Anlage. 


Beiträge

Die für die oben aufgeführten Versicherungen zu zahlenden Beiträge sind abhängig von der Leistung der Anlage (kWp) und/oder dem Neuwert, der gewählten Deckungsform, dem Selbstbehalt, der Art der Anlage und dem Montageort (z.B. Flachdach, Schrägdach, Boden etc.). Auch die Bauart des Gebäudes und die darin gelagerten Sachen spielen dabei eine Rolle. Deshalb können wir Ihnen konkrete Angebote nur nach vorheriger ausführlicher Information durch Sie geben. Auch erst dann können wir prüfen, welcher Versicherer das für Ihre Belange zutreffende Angebot hat. Sprechen Sie uns deshalb bitte an.
Share by: