Versicherungsumfang der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
Beitragsfreie Einschlüsse und Erweiterungen
- Welpen bis zum Alter von sechs Monaten
- Pferdefohlen bis zum Alter von 12 Monaten
- Private Kutschfahrten einschl. gelegentliche unentgeltliche Beförderung von Gästen
- Teilnahme an Pferderennen und Turnieren sowie die Vorbereitung dazu (Training), jedoch nicht gewerbsmäßig
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist
- Ungewollte Deckakte
- Flurschäden durch Reit- und Zugtiere
- Schäden an Figuranten
- Mietsachschäden und Vermögensschäden durch Hunde mit EUR 300.000,-- je Schadenfall, max. EUR 600.000,-- im Jahr
- Schäden im Ausland